§ 1 Anwendung der AGB


Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin und Tierhalter als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierheilpraktikerin annimmt und sich an die Tierheilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierheilpraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.


§ 3 Behandlungsvertrag


Der Tierheilpraktiker untersucht das Tier und wendet die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die seiner Ausbildung entsprechen. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird weder geschuldet noch versprochen. Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der evidenzbasierten Wissenschaft entsprechen. Viele Methoden entstammen der Erfahrungsmedizin


§ 4 Terminvereinbarung


Meine Praxis ist eine mobile Fahrpraxis und arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Ist ein Tierhalter zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen, ohne dass eine Absage stattgefunden hat, wird ein Ausfallshonorar erhoben.


§ 5 Aufhebung des Behandlungsvertrages


Tritt ein Tierhalter vom Behandlungsvertrag zurück, hat er das 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Andernfalls wird ein Ausfallshonorar nach § 4 AGB erhoben. Die Tierheilpraktikerin kann eine Behandlung jederzeit abbrechen, wenn die erforderliche Mitwirkung des Tierhalters nicht gegeben ist oder unwahre und unvollständige Angaben gemacht wurden.


§ 6 Zahlungskonditionen


Die Anwendung von Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist für Tierheilpraktiker nicht geregelt. Das Honorar wird mit dem Tierhalter je nach Zeitaufwand oder der angewandten Methode der Behandlung frei vereinbart. Die Honorare sofort fällig sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen.


§ 7 Gesetzliche Regelungen


Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch die Tierheilpraktikerin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.


§ 8 Auskunftspflicht und Meldepflichten der Tierheilpraktikerin


Die Tierheilpraktikerin ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.
Die Tierheilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen in einer Patientenkartei. Darin werden Zeit und Ort, sowie die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen dokumentiert. Darüber hinaus werden auch Beratungen und Belehrungen des Tierhalters sowie das Ausstellen von Rezepten für frei verkäufliche Arzneimittel festgehalten.


§ 9 Datenschutz


Erforderliche persönliche Daten des Tierhalters und auch des behandelten Patienten werden zum Zwecke der Behandlung und Abrechnung gespeichert. Diese Kontaktdaten sowie Inhalte der Patientenkartei unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Tierhalters werden Daten und Befunde nicht an Dritte übermittelt. Es gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise, die in der Homepage www.dietierfeebassem.de hinterlegt sind.


§ 10 Rücktritt vom Behandlungsvertrag


Der Tierhalter hat das Recht, den Behandlungsvertrag zu widerrufen. Eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Brief 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist ausreichend.
Die Tierheilpraktikerin kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn sie sich durch die Behandlung des Tieres gefährdet und ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit nicht gewährleistet werden können. In diesen Fällen ist die Anfahrt zu bezahlen.


§ 11 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt.